Feuerwerksbatterien
Feuerwerksbatterien bieten durch einmaliges Anzünden eine bis zu mehrere Minuten dauernde Unterhaltung am Nachthimmel. Alle hier aufgeführten Batterien sind für Personen ab 18 Jahren frei erhältlich und dürfen in der Schweiz am 1. August und zu Silvester ohne spezielle Bewilligung abgebrannt werden. Beachten Sie dazu bitte die in der Gemeindeordnung angegebenen Uhrzeiten.
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